Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Tomatensamen dürfen in der
Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine
Keimfähigkeit von mindestens 75 Prozent erreicht wird.
Unser Qualitätsanspruch liegt höher. Wir haben festgelegt das die
Keimfähigkeit mindest 80% betragen muss. Samenpartien, die diese
Mindestkeimfähigkeit von 80% nicht erfüllen, werden nicht
weitergegeben und nicht versendet. Diese Grenze ist für uns verbindlich.
Die Keimprobe ist damit keine Anleitung zur Aussaat von Tomaten,
sondern eine sachliche Bestandsaufnahme. Sie zeigt, welche
Tomatensamen zuverlässig keimen und welche nicht. Die Qualität von
Tomatensamen entsteht hier nicht durch Versprechen, sondern durch
überprüfbare Keimergebnisse.
Februar:
Im Februar beleuchten wir, welche Bedingungen eine zuverlässige
Keimung begünstigen. Der Fokus liegt auf nachvollziehbaren
Zusammenhängen zwischen Zeitpunkt, Umgebung und Keimerfolg.
Zur Keimprobe
Die Keimprobe ist keine Aussaatanleitung, sondern eine sachliche
Bestandsaufnahme. Sie zeigt messbar, welche Tomatensamen
zuverlässig keimen – Qualität wird hier geprüft, nicht versprochen.